Die prägende Bausubstanz von Gründerzeithäusern befindet sich nicht nur an der Fassade, sondern vor allem im Herzen des Hauses.
Die horizontalen und vertikalen Verbindungselemente sind ein wesentlicher Bestandteil der Wohnhäuser aus dieser Zeit. Die Ausstattung ist nicht nur praktisch und zweckorientiert, es sind kunstvoll behauene Steinstufen und prächtig geschmiedete Geländer, zahlreiche Ornamente, aufwendig geschnitzte Türen und Tore, farbenfrohe und gemusterte Glasfenster und Fliesen.
Geschützt werden erhaltenswerte Wiener Wohnhäuser der Gründerzeit durch die Schutzzonen. Diese nehmen jedoch hauptsächlich Bezug auf das Stadtbild und das äußere Erscheinungsbild von Objekten. Wenn das Wiener Stadtbild als Kulisse betrachten wird, die Bauordnung, Normen und Richtlinien nicht hinterfragt werden, droht die bauliche und kunsthandwerkliche Substanz verloren zu gehen.
Die Arbeit betrachtet das Gründerzeithaus als Gesamtkunstwerk hierbei wird die Aufmerksamkeit auf das bisher vernachlässigte, halböffentliche Stiegenhaus und Vestibül gelegt. Inhalt der Arbeit ist eine detaillierte Untersuchung des Bestandes und der Konstruktion im Vergleich zu den geforderten baurechtlichen Anforderungen. Angestrebt wird ein Vorschlag zur Implementierung der genannten Bereiche in die Altstadterhaltungsnovelle und damit eine Erweiterung der Schutzzone auf die innere Bausubstanz im Sinne der Erfassung eines Gesamtkunstwerks.