Till Brasche

Till Brasche 2025

FDGB-Ferienheim ‚Fritz Heckert‘
Umgang mit dem architektonischen Erbe der DDR im peripheren Raum

© Helmut Schmidt
© Till Brasche
© Till Brasche

Die Architektur der DDR-Zeit stellt einen wichtigen Bestandteil der gesellschaftlichen Identität der lokalen Bevölkerung dar. Das Ende der Nutzung zentraler Bauwerke der DDR im Zuge der Wende führte vielfach zu Leerstand und damit auch zum Verlust von Bausubstanz. Insbesondere im peripheren Raum ist der Versuch, neue Nutzungen für die leerstehenden Gebäude zu finden, oftmals gescheitert.

Im Zuge der Diplomarbeit wird die Bedeutung des architektonischen Erbes der DDR im peripheren Raum untersucht und der Umgang mit diesem beleuchtet. Der Fokus wird dabei sowohl auf dem denkmalpflegerischen Wert der DDR-Architektur als auch auf ihrer gesellschaftlichen Bedeutung in der Nachwendezeit liegen. In Abgrenzung zum bereits vielfach bearbeiteten und zum Teil transformierten Bestand im städtischen Raum konzentriert sich diese Arbeit auf den bisher weniger beachteten peripheren Raum. Beispielhaft dafür steht das Gebäude des ehemaligen FDGB-Ferienheim ‚Fritz Heckert‘ in Gernrode im Harz.

Das 1954 eröffnete Ferienheim gilt als erster Neubau des Feriendienstes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB). Damit war das Gebäude von Beginn an ein wichtiger Bestandteil der Urlaubsorganisation im Kontext des DDR-Tourismus. Im Zuge der Wende wurde das Ferienheim geschlossen und steht seitdem leer. Mehrere Ansätze, das Gebäude umzunutzen, scheiterten in den 1990er Jahren. Durch die fehlende Nutzung und Vandalismus ist die Bausubstanz des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes gefährdet.

Ziel der Arbeit ist es, ein für das Gebäude und die Region sinnvolles Nachnutzungskonzept zu entwickeln. Daraus ergeben sich Fragestellungen zur Nutzung des Gebäudes: Welche Projektionen, Hoffnungen und Wünsche werden seitens lokaler Akteur:innen mit der DDR-Architektur verknüpft? Warum ließen sich seit 1990 keine geeignete Nachnutzungen für das Ferienheim finden? Wie lässt sich der denkmalpflegerische Wert des ehemaligen Ferienheims trotz des anhaltenden Verfalls sichern und mit einer Nachnutzung in Einklang bringen?