León Douglas KAEPPEL 2025
Hörne ohne Hörner – Umnutzung leerstehender landwirtschaftlicher Gebäude am Beispiel des ehemaligen Viehstalls von Gut Hörne
Seit den 1950er Jahren ist die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Österreich aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft um fast zwei Drittel gesunken, während die landwirtschaftliche Produktion gleichzeitig enorm gesteigert wurde. In Deutschland ist die Lage extremer: gab es 1950 noch 4,7 Mio. landwirtschaftliche Betriebe, ist die Zahl auf ca. 255.000 Betriebe im Jahr 2024 zurückgegangen, auch wenn es sehr starke regionale Unterschiede gibt. Scheunen, die den Anforderungen der heutigen Landwirtschaft nicht mehr gerecht werden, wurden durch größere Zweckbauten ersetzt
oder stehen leer. In vielen Regionen verschwindet diese ungenutzte vernakuläre Architektur, da es ohne adäquate Nutzung an Wartung und Pflege mangelt.
Ein Beispiel für ein solches Gebäude ist der ehemalige Viehstall von Gut Hörne. 1924 wurden drei Traufe-an-Traufe stehende Scheunen aus dem frühen 19. Jahrhundert fast vollständig abgerissen und auf derselben Fläche der noch heute vorhandene Bau mit einer Fläche von circa 1500 Quadratmetern Grundfläche als Viehstall errichtet. Von der ehemals mittleren Scheune ist heute noch ein Giebel erhalten, der den Wirtschaftsbau zum Innenhof hin schmückt. In den 1990er Jahren wurde der landwirtschaftliche Betrieb auf reinen Ackerbau umgestellt, die Tiere wurden abgeschafft und der Viehstall verlor seine Funktion. Von da an wurde er als Maschinenunterstand genutzt. Nachdem zum 1.1.2025 die Ländereien verpachtet wurden, steht nun ein Großteil des Gebäudes leer.
Ziel der Arbeit ist es, die bauliche Entwicklung sowie die architektonischen Besonderheiten von Viehställen des frühen 20. Jahrhunderts darzustellen und an ausgewählten Beispielen mögliche Formen der Nachnutzung zu analysieren. Am Beispiel des ehemaligen Viehstalls von Gut Hörne wird darauf aufbauend eine Nutzungsidee im Rahmen eines denkmalpflegerischen Konzepts entwickelt, um eine zukünftige, denkmalgerechte Nachnutzung des Gebäudes zu ermöglichen und es als Teil des Gutsensembles zu erhalten.